Idealtypischer Ablauf bei Baugemeinschaften
Vorausschauend geplant und gut gesteuert
3 Phasen
1) Findungsphase
Im Findungsprozess von Baugemeinschaft sucht man nach Gleichgesinnten und legt das Konzept und die grundlegenden Ideen für das Bauprojekt fest. Sehr wichtig in dieser Phase ist es, die Organisations- und Kommunikationsformen in der Gruppe zu klären.
2) Grundstückssuche / Bewerbung um ein Grundstück
In der nächsten Phase sollte sich die Gemeinschaft gefestigt haben und beginnt mit der Grundstückssuche.
Als Alternative zu einem Grundstück auf dem freien Markt kann eine Baugemeinschaft sich auch bei Stadtentwicklungsmaßnahmen der Stadt München um bestimmte, für Baugemeinschaften reservierte, Grundstücke bewerben. Für diese gelten spezielle Bewerbungsverfahren, die im Rahmen der Grundstücksauslobung bekannt gegeben werden.
Wichtig in dieser Phase ist, dass bereits mit einem Architekten ein Vorkonzept entwickelt wird, um beurteilen zu können, ob das anvisierte Grundstück für das Projekt und den vorgegebenen finanziellen Rahmen geeignet ist.
3) Gründung der endgültigen Baugemeinschaft / Planung und Realisierung
Spätestens in dieser Phase sollte die Baugemeinschaft einen Gesellschaftsvertrag schließen und sich definitiv binden.
Es folgen die Beauftragung von Architekt und Fachplanern und später den ausführenden Firmen.
In dieser Phase existiert ein hoher Abstimmungsbedarf, der eine klare Organisationsstruktur (Beschlüsse, Protokolle) erforderlich macht, um die getroffenen Entscheidungen transparent zu machen und zu dokumentieren.
3 Stufen - wichtige Meilensteine und Rechtsbindung
1) Interessengemeinschaft
(Keine Rechtsbindung)
- Zusammenfinden der Bauwilligen und Klärung der persönlichen Vorstellungen und Möglichkeiten vom gemeinschaftsorientierten Planen, Bauen und Wohnen
- Festlegung der Ziele und Zusammensetzung der Baugemeinschaft mit gruppeninterner Organisation
- Grundlagenermittlung und Gestaltungsworkshop (Zukunftswerkstatt)
- Gründung der Gemeinschaft (Rechtsform) und Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages zur Erstellung der Vorplanung
2) Planungsgemeinschaft
(geringe bis mittlere Rechtsbindung)
- Erstellung der Vorplanung z.B. durch einen Architekten
- Gründung einer Planungsgesellschaft, z. B. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages geht die Planungsgemeinschaft in eine verbindliche Baugemeinschaft über
3) Baugemeinschaft
(hohe Rechtsbindung, Austritt nur aus wichtigem Grund)
- Vollständige Gebäudeplanung, Kosten- u. Finanzierungsplanung und Beauftragung der Dienstleister
- Einteilung und Zuteilung nach Wohneinheiten, Erwerb des Baugrundstücks durch die Gesellschafter als Miteigentümer nach entsprechenden Anteilen
- Errichtung des Gebäudes mit Partizipation an Ausführungsplanung, Ausführung und Projektbetreuung sowie Rechnungsprüfung und Controlling
- Bildung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, Teilungserklärung
Quelle (auszugsweise): "Baugemeinschaften. Bauen und Wohnen in der Gemeinschaft",
Hrsg.: Kompetenzzentrum der Initiative "Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen", Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), IEMB, Erscheinungsdatum: 02/ 2009